Rechtliches

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Good At Freelance Plattform für Freelancer:innen

Vereinbarung zwischen einer freelancenden Person, im Folgenden „FP” und der Good At GmbH, im Folgenden „GA“:


1. Gegenstand der Vereinbarung

GA betreibt eine Plattform (Freelance Booking Tool), um eine FP mit Agenturen/Unternehmen (Auftraggeber:innen) zu verbinden. Gegenstand der Vereinbarung ist das Freischalten eines Online-Profils einer FP.

Zwischen GA und der FP kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.

Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält die FP das Recht, ein Profil hochzuladen. Es ist jedoch nicht gestattet, über die Plattform selbst Angebote zu platzieren, eigene Projekte auszuführen oder zu bewerben und/oder die Plattform missbräuchlich zu nutzen.

2. Unentgeltlichkeit

Der Upload des Profils ist für die FP unentgeltlich. Gleichzeitig besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass ein Profil aktiviert wird. GA ist frei in der Entscheidung, das Profil einer FP online zu stellen bzw. auch wieder zu löschen.

3. Voraussetzungen

Die FP ist selbständig tätig und sichert zu, alle Voraussetzungen fĂĽr die jeweilige Tätigkeit in Ă–sterreich zu erfĂĽllen. Die FP haftet insbesondere dafĂĽr, alle berufs- und/oder gewerberechtlichen Voraussetzungen zu erfĂĽllen und alle notwendigen behördlichen Schritte (wie zB Anmeldung des Gewerbes, Meldung beim Finanzamt, notwendige  Meldungen beim zuständigen Sozialversicherungsträger etc.) getätigt zu haben, um Aufträge, die durch Kontaktaufnahme ĂĽber die Plattform zustande kommen annehmen zu können/dĂĽrfen.

GA ĂĽbernimmt weder die Haftung oder die ĂśberprĂĽfung fĂĽr die Einhaltung der diesbezĂĽglichen Verpflichtungen noch eine entsprechende Anleitungsfunktion. GA stellt lediglich die Plattform zur Kontaktaufnahme zwischen der FP und Auftraggebenden zur VerfĂĽgung.

4. Rechte FP

Die FP ist frei in der Annahme von Aufträgen und in der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Auftraggeber:innen.

Auch die Festsetzung des Honorars obliegt der freien Vereinbarung zwischen der FP und Auftraggeber:innen.

Die FP ist berechtigt, auf das Portal hochgeladene Projektunterlagen jederzeit zu entfernen bzw. auszutauschen.

5. Pflichten FP

Die FP verpflichtet sich, sämtliche zur Annahme von Aufträgen etwaig notwendigen Bewilligungen aufrechtzuerhalten und laufend alle steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen Verpflichtungen aus der jeweiligen Tätigkeit einzuhalten. Gleichzeitig verpflichtet sich FP, GA unmittelbar zu informieren, wenn sich einer der Umstände ändert.

Der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung wird von GA empfohlen, liegt jedoch im Ermessen von der FP.

Die FP verpflichtet sich, korrekte Angaben zur Person zu machen und Änderungen möglichst unverzüglich bekanntzugeben bzw. abzuändern. Die FP verpflichtet sich, die zur Profilerstellung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, inklusive eines Fotos und einer Auswahl an Projektunterlagen.

6. Haftung

Die FP haftet für die Richtigkeit der Daten/Informationen sowie für die Einhaltung der Voraussetzungen und Pflichten gemäß gegenständlicher Vereinbarung.

Die FP haftet dafür, dass sie zur Bekanntgabe und Veröffentlichung der Projektdaten/-unterlagen berechtigt ist und über zB notwendige Lizenzen, Rechte, Zustimmungen, Freigaben und sonstige Einwilligungen verfügt. Weiters haftet FL dafür, dass die öffentliche Darstellung und der Zugriff auf die Informationen/Daten keine wie immer gearteten Rechte Dritter, einschließlich Datenschutz- oder Veröffentlichungsrechte, verletzt und nicht gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder sonstiger Vorschriften verstößt. Die FP hält GA diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

Die FP gewährt GA mit dem Hochladen/der Zurverfügungstellung der Informationen/Daten das Recht, diese auf der Website zu veröffentlichen. GA ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Daten zu entfernen oder Daten/Informationen, die unangemessen oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstoßen, zu löschen.

7. Feedback

Jede FP und jede Auftraggeber:in hat nach der Zusammenarbeit die Möglichkeit, GA über den Verlauf des Projekts zu informieren und Feedback über die Zusammenarbeit zu geben. Dieses Feedback ist nur für GA sichtbar und wird weder öffentlich noch auf der Plattform kommuniziert. Diese Informationen werden nur intern von GA zur Qualitätskontrolle ausgewertet.

8. Haftungsausschluss

GA übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen von Aufträgen. Weder sichert GA Aufträge zu, noch haftet GA bei Säumnis, Teil- oder Nichtzahlung durch Auftraggeber:innen oder andere, denkbaren Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis zwischen FP und Auftraggeber:in.

9. Beginn und Beendigung der Vereinbarung

Die Vereinbarung beginnt mit der Freischaltung des Profils von GA auf unbestimmte Zeit und endet mit der Löschung des Profils durch GA oder durch die FP ĂĽber den Button „Unwiderruflich löschen“ im Dashboard der FP. Alternativ kann die Vereinbarung auch schriftlich gekĂĽndigt werden. In jedem Fall werden alle persönlichen und relevanten Daten FP betreffend sofort von GA gelöscht.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Wien.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit diese Vereinbarung Regelungslücken enthalten sollte.



Hinweis zum Datenschutz

Die aktuelle good.at Datenschutzerklärung findest du hier.